Zur Anmeldung
Erschienen am
15.9.2015

Arztsuche als erlaubtes Angebot von Pharma und MedTech? – Eine juristische Würdigung

Gunther Tutein

Aus Sicht des Marketing ist es ein spannendes Angebot auf einer Patientenwebsite: Ich biete eine Arztsuche an und als Ergebnis findet der Patient ausschließlich Ärzte, die auch das eigene Produkt nutzen. Natürlich sage ich das auch offen.

Aus Sicht des Marketing ist es ein spannendes Angebot auf einer Patientenwebsite: Ich biete eine Arztsuche an und als Ergebnis findet der Patient ausschließlich Ärzte, die auch das eigene Produkt nutzen. Natürlich sage ich das auch offen.

medivitan-de-startseite

Beispiele für solche Arztsuchen gibt es im Netz mehrere. Hier exemplarisch zwei Stück, in meinen Augen auch gut umgesetzt, da dem Patienten direkt gesagt wird, dass dies keine allgemeine Arztsuche ist. Beispiel Bolotero®: „Finden Sie erfahrene Spezialisten in Ihrer Nähe, die eine Faltenunterspritzung mit Belotero® durchführen“.

belotero-de-startseite

Links:

Für Rx funktioniert der Ansatz nicht ganz so einfach. Der Weg „Ärzte, die dieses Medikament nutzen“ ist auf einer Rx-Patientenseite nicht gangbar. Möglich ist jedoch, eine Eingrenzung nach festen Kriterien vorzunehmen, wie zum Beispiel „zertifizierte Brustkrebszentren“. An der Stelle gilt es ein Selektionskriterium zu finden, das sowohl dem Patienten wirklich bei der Suche dient, als auch aus Herstellersicht sinnvoll erscheint.

Juristische Würdigung

Um das Thema von rechtlicher Seite zu beleuchten, habe ich dazu mit der Anwältin Frau Dr. Greifeneder telefoniert.Frau Greifeneder, wie sehen Sie als Expertin für Online-Recht dieses Thema?Greifeneder: Nun, zunächst ist es mal so, dass dieser Weg der Industrie grundsätzlich nicht verboten ist. Gleichzeitig ist das Thema schon auch juristisch ein aktuelles Thema, das diskutiert wird.Woher kommen dann die Bedenken, wenn es eigentlich nicht verboten ist? Greifeneder: Die Schwierigkeit liegt auf der Seite des Arztes. Der Arzt an sich hat ein Werbeverbot für fremde Produkte, das sich aus standesrechtlichen Vorgaben wie den Berufsordnungen für Ärzte ergibt. Wenn ich nun als Hersteller sage, dass Arzt XY mein Produkt nutzt, dann könnte man argumentieren, dass damit der Arzt zumindest mittelbar gegen sein eigenes Werbeverbot verstößt, indem er mein Vorgehen duldet, oder zumindest in die Bredouille kommt, weil er nicht mehr unabhängig ist. Auch könnten die Verantwortlichen im Pharma-Unternehmen theoretisch der Beihilfe zu einer unerlaubten Werbung durch den Arzt bezichtigt werden. In der Praxis ist ein solches Vorgehen auch gegen die Pharma-Unternehmen (noch) nicht weit verbreitet.Würden Sie daher davon abraten?Greifeneder: Es ist nicht so eindeutig, auch auf der Seite des Arztes. Denn während die Berufsordnungen für Ärzte Werbung für fremde Produkte verbieten, so erlaubt das HWG unter bestimmten Voraussetzungen eindeutig die Abgabe von Testimonials – zumindest bei Medizinprodukten sogar auch die Abgabe von Testimonials durch Ärzte. Also auch an dieser Stelle besteht keine Klarheit.Daher kommt es da sehr auf den Einzelfall an. Die Art der Darstellung ist wichtig und die Anzahl der Ärzte in meiner Suche. Wenn Sie da deutschlandweit nur drei Ärzte auf Ihrer Website anbieten, dann wird der Fall für den Hersteller schon schwierig.Und bei Rx?Greifender: Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wäre ich immer ein wenig vorsichtiger. Allerdings ist die Rechtslage für dieses Thema im Prinzip die Gleiche, nur dass eben keine unmittelbaren oder mittelbaren Rückschlüsse auf bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel möglich sein dürfen. Und wie Sie in der Einleitung schon erwähnten, wenn es ein sauberes produktunabhängiges Selektionskriterium gibt, dann ist das eine gute Voraussetzung.Frau Greifeneder, danke für die Einschätzungen!Dr. Stefanie Greifeneder ist Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei fieldfisher in München und Gastautorin in diesem Blog.

Gunther Tutein

Gunther Tutein

ist geschäftsführender Gesellschafter bei Spirit Link. Sein Antrieb ist es, durch den strategischen Einsatz digitaler Kanäle das Marketing im Gesundheitswesen zu verbessern. Für ihn ist ein guter Tag, wenn er einem Healthcare-Kunden einen neuen Impuls für sein Marketing geben konnte, mit dem er die Zielgruppe vom Hocker reißt. Die Zukunft gehört für ihn Strategien, die digitale und klassische Marketing-Kanäle optimal miteinander verbinden.

Alle Artikel von
Gunther Tutein

Das könnte Sie auch interessieren …

29.
Sept
Healthcare-Marketing
Barcamp 2022 in Erlangen
Jetzt Platz sichern