Stefanie Greifeneder

Stefanie Greifeneder

Dr. Stefanie Greifeneder ist Rechtsanwältin und Partnerin im Münchener Büro der Kanzlei Field Fisher Waterhouse LLP. Sie verfügt über langjährige und umfassende Erfahrung in der Rechtsberatung von Unternehmen aus der Pharma-, Diagnostik-, Medizinprodukte- und Biotech-Branche. Dabei ist sie insbesondere auf die Gebiete Wettbewerbs-, Werbe- und Kennzeichnungsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Vertragsrecht sowie Prozessführung spezialisiert. Im Marketing für Gesundheitsprodukte sieht sie großes Potential und zeigt Wege, Marketing-Maßnahmen sowohl im Online- als auch im Offline-Bereich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen.

"Weiter"-PfeilGeplante Änderungen im FSA-Kodex: Was kommt, was geht?

Geplante Änderungen im FSA-Kodex: Was kommt, was geht?

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – dies gilt nicht nur für die Liebsten daheim, sondern auch für das berufliche Umfeld. Werbegeschenke für Ärzte werden in Zukunft verboten sein. Für Fortbildungsveranstaltungen und wissenschaftliche Informationen wird es jedoch Ausnahmen geben.

"Weiter"-PfeilSocial Media trifft Recht und Gesetz: Wie mit Kommentaren Dritter umgehen?

Social Media trifft Recht und Gesetz: Wie mit Kommentaren Dritter umgehen?

Das Thema Social Media wird für immer mehr Pharmaunternehmen zu einem festen Bestandteil der Marketing-Agenda. Dabei herrscht allerdings oftmals Verunsicherung bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Verantwortlichkeit und Haftung für Kommentare Dritter auf den eigenen Websites.

"Weiter"-PfeilRichtig werben mit Testergebnissen

Richtig werben mit Testergebnissen

Die große Bedeutung unabhängiger Testurteile führt dazu, dass Unternehmen ihre Produkte damit massiv bewerben. Dabei kommt es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn die Grenzen ausgetestet und teilweise überschritten werden. In der Healthcare-Branche sind davon v. a. Hersteller von Medizinprodukten und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betroffen.

"Weiter"-PfeilRechtsirrtum: Google AdWords für Pharma – streng verboten!

Rechtsirrtum: Google AdWords für Pharma – streng verboten!

Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Schlagkraft von Pharma-Marketing durch Keyword-Advertising zu erhöhen, ohne sich auf rechtliches Glatteis zu begeben. Wie das im Detail aussieht?

"Weiter"-PfeilRechtsirrtum: Unternehmen dürfen keine Daten zu Werbezwecken speichern

Rechtsirrtum: Unternehmen dürfen keine Daten zu Werbezwecken speichern

Folge 3 unserer Serie: „Die populärsten Rechtsirrtürmer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte“. Nicht jede Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist per se verboten. Möchte ein Unternehmen diese Daten zu Werbezwecken nutzen, so ist hierfür eine Einwilligung des Betroffenen nötig.

"Weiter"-PfeilEndlich! Das Heilmittelwerberecht macht sich locker(er)

Endlich! Das Heilmittelwerberecht macht sich locker(er)

Meist bestätigt ein Nachblättern im HWG, dass die Grenzen in der Kommunikation schnell erreicht sind. Die liberalere EU-Richtlinie, die inzwischen von der europäischen, aber auch der deutschen Rechtsprechung als Grundlage herangezogen wird, ist bei vielen Marketingverantwortlichen jedoch noch nicht angekommen.

"Weiter"-PfeilRechtsirrtum: Gewinnspiele von Pharmaunternehmen im Internet sind stets unzulässig

Rechtsirrtum: Gewinnspiele von Pharmaunternehmen im Internet sind stets unzulässig

Folge 3 unserer Serie: „Die populärsten Rechtsirrtürmer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte“: Grundsätzlich besteht in Deutschland ein Verbot, produktbezogene Werbung für Arzneimittel mit Gewinnspielen zu machen. Maßnahmen der reinen Unternehmenswerbung fallen jedoch nicht unter heilmittelrechtliche Werbeverbote.

"Weiter"-PfeilRechtsirrtum: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Internet unter keinen Umständen zulässig

Rechtsirrtum: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Internet unter keinen Umständen zulässig

Hier nun die 2. Folge unserer Serie „Die populärsten Rechtsirrtümer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte“: Grundsätzlich besteht in Deutschland gemäß § 10 Abs. 1 HWG ein Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber dem Laienpublikum. Da im Internet bereitgestellte Informationen von jedermann abrufbar sind, ist dieses Werbeverbot dort besonders relevant.

"Weiter"-PfeilNeue Serie: Die populärsten Rechtsirrtümer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte

Neue Serie: Die populärsten Rechtsirrtümer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte

Bei genauer Kenntnis der gesetzlichen Lage und unter Berücksichtigung der Liberalisierungstendenzen in der neueren Rechtsprechung eröffnen sich – vor allem im Internet – eine Fülle attraktiver Möglichkeiten an Marketing-Maßnahmen für Gesundheitsprodukte. Diese möchten wir Ihnen auf unserem Blog im Rahmen unserer fünfteiligen Serie „Die populärsten Rechtsirrtümer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte“ vorstellen. In unserer Einführung zur Serie erhalten Sie einen Überblick über populäre Rechtsirrtümer, die in den kommenden Folgen behandelt werden.

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